Ausstellungen

Kunst und Strafrecht

Ausstellung im Rahmen des 5. Kongresses Polenforschung, Juridicum/Foyer, Universitätsplatz 5, 06108 Halle (Saale)

Immer wieder gelangen Kunstwerke in den Fokus der Aufmerksamkeit, wenn sie mit provozierenden Inhalten kontroverse Diskussionen entfachen. Die Fragen, ob Kunst "alles" darf oder nicht, wo die Grenzen des Erlaubten sind und wie weit ein Künstler sich im Namen der Kunstfreiheit entfalten kann, wenn er beleidigt, schockiert oder Tiere tötet, können nur schwer beantwortet werden: Kann sich ein nackter Stadionflitzer auf die Kunstfreiheit berufen? Stellt das Beschmieren der Kopenhagener Meerjungfrau mit abwaschbarer Farbe eine Sachbeschädigung dar? Oder handelt es sich bei dem in Wort und Bild wiedergegebenen Ende von Max und Moritz in einer Getreidemühle um eine verbotene Gewaltdarstellung?

Der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie von an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder, Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler hat sich mit seinem Team zu der Thematik eine Ausstellung erarbeitet. Auf 12 Tafeln werden 22 bebilderte Fälle kommentiert, die zum Nachdenken anregen und Kunst in der Rolle als "Täterin" (z.B. bei einer beleidigenden Karikatur oder einer tierquälerischen Performance) als auch in der Rolle als "Opfer" (z.B. bei der Beschädigung, Fälschung oder Wegnahme von Kunstwerken) darstellen.

Hier können Sie das Ausstellungsplakat herunterladen.